Energiewirtschaft

Energiewirtschaft, Wirtschaftszweig, der i.w.S. alle Bereiche, die der Deckung des Energiebedarfs dienen, i.e.S. die Produktion, Verarbeitung und Verteilung von Energie umfasst. Die E. gehört neben dem Bergbau sowie der Eisen- und Stahl-Industrie zur Grundstoffindustrie. Die Dringlichkeit der Energieversorgung für das öffentliche und private Leben, die der Energiewirtschaft eine besondere Stellung gibt, sowie die Standortgebundenheit der Energieproduktion, die den Anbietern ein natürliches Monopol verleihen könnte, haben in allen Ländern einen starken Einfluss des Staates auf die Energiewirtschaft zur Folge. In einzelnen Ländern (Großbrit., Frankreich) hat das zur vollen Verstaatlichung der Energieversorgung geführt. In Deutschland besteht die Energiewirtschaft aus privaten, gemischtwirtschaftlichen und öffentlichen Energieversorgungsunternehmen, die zur Sicherung von Wegen für Leitungen, von Konzessionen und Gebietsabgrenzungen mit den Gemeinden Verträge schließen. Als ein Zweig der Energiewirtschaft umfasst die Elektrizitätswirtschaft die gesamte Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie. Mit der Liberalisierung der Energiewirtschaft in Europa und den Ausbau der regenerativen Energieversorgung im Bereich Strom und Gas kommen zusätzliche Teilnehmer an der Energiewirtschaft hinzu, bis hin zur Privatperson, die zuhause eigenen Strom erzeugt.