Kündigungsfristen des Stromvertrages

Bei den meisten Fällen des Anbieterwechsels brauchen Sie sich nicht um die Kündigung Ihres jetzigen Stromanbieters zu kümmern, da dies beim Anbieterwechsel durch den neuen Anbieter erfolgt. Haben Sie jedoch schon selbst Ihren Stromtarif gekündigt, so sollten Sie dies auch beim Anbieterwechsel angeben.

Eine der ersten Aufgaben bei der Durchführung des Anbieterwechsel ist es zu schauen, welche Kündigungsfrist Sie bei Ihrem jetzigen Stromanbieter haben. In den meiste Fällen können Sie sehr schnell zu einem anderen Anbieter wechseln, denn viele Kunden befinden sich in der Grundversorgung des lokalen Stromanbieters. Hier beträgt die Kündigungsfrist gesetzlich garantiert nur zwei Wochen. So soll in Zukunft ein Wechsel des Stromanbieters nach maximal drei Wochen abgeschlossen sein. Aktuell muss die Kündigung noch in vielen Fällen zum Monatsende erfolgen, zukünftig soll der Wechsel des Anbieters zu jedem Werktag möglich sein.  

Jeder Stromkunde hat bei seinen Stromversorgungsverträgen Angaben zu Kündigungsfristen enthalten. Damit wird festgelegt, bis wann spätestens vor Ende der Laufzeit der Stromvertrag gekündigt sein muss, damit er odnungsgemäß zu Ende der Laufzeit beendet wird.

Beispiel zur Kündigungsfrist

Hat man z.B. einen Stromversorgungsvertrag mit einjähriger Laufzeit und 3-monatiger Kündigungsfrist vereinbart und zum 01. Oktober den Lieferbeginn mit Strom vereinbart, so muss spätestens Ende Juni des Folgejahres der Stromvertrag zum 30.09. des Folgejahres beim Stromanbieter gekündigt werden. Danach bleibt Ihnen noch ein paar Wochen Zeit, einen neuen Stromanbieter zu suchen. Sie sollten jedoch wissen, dass der neue Stromanbieter 6-8 Wochen Vorlauf für den Wechsel braucht. Genaues erfahren Sie in Ihren Vertragsbedingungen.

Kündigungsfristen und Grundversorgung

Sollten Sie nach Kündigung Ihres Stromvertrages keinen neuen Anbieter gefunden haben, der Sie rechtzeitig zu Belieferungsende Ihres gekündigten Stromvertrages so brauchen Sie keine Angst haben im Dunkelen zu sitzen. In diesem Falle kommen Sie für ein paar Wochen oder Monate bis der neue Stromanbieter liefert oder der neue Stromtarif wirksam wird in die gesetzlich garantierte Grundversorgung mit Strom, zumeist durch den lokalen Stromanbieter. Die Kündigungsfristen in der Grundversorgung liegen gesetzlich garantiert bei zwei Wochen, so dass Sie schnell aus der Grundversorgung zu einem anderen Stromtarif oder Stromanbieter wechseln können.

Kündigungszeiten und Bonuszahlungen bzw. Frei kWh

Bei Stromverträgen mit Bonuszahlungen und Frei kWh werden diese zumeist nach Ablauf der im Vertrag angegebenen Laufzeit, in der Regel nach dem ersten Jahr, verrechnet. In den vertragsbedingungen dieser Stromtarife wird häufig darauf verwiesen, dass der Anspruch auf Bonuszahlungen oder Frei-kWh erlischt, wenn der Vertrag früher als vereinbart beendet wird. Achten Sie hier besonders auf die rechtzeitige Kündigung und vergewissern Sie sich, dass Sie auch zum richtigen Zeitpunkt kündigen, wenn Sie nach Ende der Laufzeit zu einem anderen Anbieter wechseln wollen.

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Kündigungsfrist Ökostrom

Es gibt keine Unterschiede hinsichtlich der Kündigungsfrist, wenn ein Tarif als Ökostrom ausgewiesen ist. Die kürzesten Kündigungsfristen hat man in der Grundversorgung, aber auch die höchsten Strompreise.

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