Kündigung des bisherigen Gasanbieters

Beim Wechsel des Gasanbieters ist es mit Ausnahme von wenigen Sonderfällen besser, wenn der neue Gasanbieter beim aktuellen Gasversorger Ihren Gasvertrag kündigt. Dazu wird er mit Vertragsabschluss berechtigt, was allen einen reibungslosen Ablauf des Wechsels garantieren soll und Ihnen zusätzliche Lauferei erspart. Sie brauchen also in den meisten Fälle nicht selber kündigen, sondern nur den Vertrag mit dem neuen Anbieter abschliessen. Haben Sie aber dennoch schon selbständig Ihrem bisherigen Gasanbieter gekündigt, so sollten Sie dies beim Anbieterwechsel angeben. Wenn Sie Gas von Ihrem lokalen Anbieter beziehen und hier einen Grundversorgungstarif haben, so beträgt die Kündigungszeit gesetzlich garantiert zwei Wochen.

Wann sollten Sie selbst kündigen?

Ihren bisherigen Gasvertrag selbst kündigen sollten Sie, wenn Sie wegen einer Preiserhöhung kündigen und Ihr bisheriger Gasanbieter dabei eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung von z.B. nur 14 Tagen einräumt. Da der neue Gasanbieter bis zu 3-4 Wochen für die Kündigung des alten Anbieters brauchen kann, könnte die Kündigung bei Durchführung durch den neuen Anbieter zu spät eintreffen. Kündigen Sie daher bei Preiserhöhung besser selbst und suchen sich dann in aller Ruhe einen neuen Anbieter. In diesem Fall kann es sein, dass Sie zwischenzeitlich wieder durch den lokalen Anbieter im Rahmen einer Ersatzversorgung versorgt werden, bis der Wechsel zum neuen Anbieter durchgeführt ist.

Auch wenn Sie einen Gasvertrag mit langer Laufzeit von 1-2 Jahren haben und die Kündigungsfrist in wenigen Wochen oder Tagen verstreicht, sollten Sie auch dann selbst Ihrem Gasanbieter kündigen. So können Sie sicher stellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert und Sie zu einem neuen Gasanbieter mit günstigeren Gaspreisen wechseln können. Auch hier kann es für einige Wochen zu einer Ersatzversorgung kommen, bis der Anbieterwechsel zum neuen Anbieter erfolgt ist.

Auch beim Auszug aus einer Wohnung sollten Sie selbst den Gasanschluss kündigen. 

Den reibungslosen Anbieterwechsel erreichen Sie,  wenn Sie auf dem neuen Gasvertrag mit dem neuen Anbieter deutlich vermerken, dass Sie beim bisherigen Gasanbieter bereits selbst gekündigt haben.

Wie sollten Sie selbst kündigen ?

Der einfachste Weg zu kündigen ist, wenn Sie bei unserem Gasanbieterwechsel angeben, dass der neue Anbieter den alten Gasversorgungsvertrag im Rahmen des Anbieterwechsels kündigen soll.Sie haben natürlich auch die Möglichkeit Ihren bisherigen Gasanbieter selbst zu kündigen und dies beim Anbieterwechsel entsprechend anzugeben.

Die Kündigung eines Gasvertrags sollte schriftlich gemacht werden. In dem Kündigungsschreiben sollten neben Ihrer Adresse und ggf. der Lieferadresse folgende Angaben gemacht sein:

  • Kundennummer / Vertragsnummer
  • Zählernummer des Gaszählers
  • Kündigungszeitpunkt (Kündigung zum "Datum") 
  • ggf. Anlaß der Kündigung z.B. Gaspreiserhöhung

Bitten Sie zudem den bisherigen Gasanbieter um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.

Ihre Kündigung kann per Post, aber auch per FAX gesendet werden. Bewahren Sie den FAX-Sendebericht zusammen mit dem Kündigungsschreiben gut auf.

Viel Erfolg bei Ihrem Gasanbieter-Wechsel !

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