Kündigungsfristen des Gasvertrages

Bei den meisten Fällen des Anbieterwechsels brauchen Sie sich nicht um die Kündigung Ihres jetzigen Gasanbieters zu kümmern, da dies beim Anbieterwechsel durch den neuen Anbieter erfolgt. Haben Sie jedoch schon selbst Ihren Gastarif gekündigt, so sollten Sie dies auch beim Anbieterwechsel angeben.

Eine der ersten Aufgaben bei der Durchführung des Anbieterwechsel ist es zu schauen, welche Kündigungsfrist Sie bei Ihrem jetzigen Gasanbieter haben. In den meiste Fällen können Sie sehr schnell zu einem anderen Anbieter wechseln, denn viele Kunden befinden sich in der Grundversorgung des lokalen Gasanbieters. Hier beträgt die Kündigungsfrist in der Regel nur zwei Wochen.  

Jeder Gaskunde hat bei seinen Gasversorgungsverträgen Angaben zu Kündigungsfristen enthalten. Damit wird festgelegt, bis wann spätestens vor Ende der Laufzeit der Gasvertrag gekündigt sein muss, damit er odnungsgemäß zu Ende der Laufzeit beendet wird.

Beispiel zur Kündigungsfrist

Hat man z.B. einen Gasversorgungsvertrag mit einjähriger Laufzeit und 3-monatiger Kündigungsfrist vereinbart und zum 01. Oktober den Lieferbeginn mit Gas vereinbart, so muss spätestens Ende Juni des Folgejahres der Gasvertrag zum 30.09. des Folgejahres beim Gasanbieter gekündigt werden. Danach bleibt Ihnen noch ein paar Wochen Zeit, einen neuen Gasanbieter zu suchen. Sie sollten jedoch wissen, dass der neue Gasanbieter 6-8 Wochen Vorlauf für den Wechsel braucht. Genaues erfahren Sie in Ihren Vertragsbedingungen.

Kündigungsfristen und Grundversorgung

Sollten Sie nach Kündigung Ihres Gasvertrages keinen neuen Anbieter gefunden haben, der Sie rechtzeitig zu Belieferungsende Ihres gekündigten Gasvertrages so brauchen Sie keine Angst haben im Dunkelen zu sitzen. In diesem Falle kommen Sie für ein paar Wochen oder Monate bis der neue Gasanbieter liefert oder der neue Gastarif wirksam wird in die gesetzlich garantierte Grundversorgung mit Gas, zumeist durch den lokalen Gasanbieter. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung liegt gesetzlich garantiert bei zwei Wochen, so dass Sie schnell aus der Grundversorgung zu einem anderen Gastarif oder Gasanbieter wechseln können.

Kündigungszeiten und Bonuszahlungen bzw. Frei kWh

Bei Gasverträgen mit Bonuszahlungen und Frei kWh werden diese zumeist nach Ablauf der im Vertrag angegebenen Laufzeit, in der Regel nach dem ersten Jahr, verrechnet. In den vertragsbedingungen dieser Gastarife wird häufig darauf verwiesen, dass der Anspruch auf Bonuszahlungen oder Frei-kWh erlischt, wenn der Vertrag früher als vereinbart beendet wird. Achten Sie hier besonders auf die rechtzeitige Kündigung und vergewissern Sie sich, dass Sie auch zum richtigen Zeitpunkt kündigen, wenn Sie nach Ende der Laufzeit zu einem anderen Anbieter wechseln wollen.

günstig GAS jetzt !

i
i