Gasanbieterwechsel bei Umzug

Vor dem Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus sollten Sie so früh wie möglich, Ihren Gaszähler suchen und die Nummer Ihres zukünftigen Gaszählers in Erfahrung bringen sowie einen neuen Gasanbieter auswählen. Damit werden Sie direkt bei Einzug durch einen günstigen Gasanbieter Ihrer Wahl beliefert werden.

Schaffen Sie es nicht rechtzeitig zum Einzug einen Gasanbieter zu bekommen, so kommen Sie beim Einzug in die Versorgung durch den lokalen Anbieter, also in die Grundversorgung oder den allgemeinen Gastarif. Bei der Grundversorgung mit Gas haben Sie gerade bei Umzug eine gesetzlich garantierte kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen und können daher sehr schnell zum Gasanbieter Ihrer Wahl wechseln. Am besten kündigen Sie in dieser Situation nicht selbst Ihren Gasvertrag beim lokalen Versorger, sondern führen einen gewöhnlichen Gasanbieterwechsel durch; hierbei wird der Gasvertrag vom neuen Anbieter gekündigt.

Beim Anbieterwechsel benötigen Sie folgende Informationen für den neuen Anbieter:

  • Datum des Einzugs
  • Nummer des Gaszählers
  • Zählerstand (möglichst bei Einzug) 

Den Zählerstand am besten mit Zeugen und zusammen mit dem Vormieter ablesen und aufschreiben. Oft hilft hier auch das Übergabeprotokoll der Wohnung. So entstehen keine Unklarheiten zum Stand des Gaszählers bei Wohnungsübergabe.

Gaskunden, die den Gasanbieter wechseln, haben keinerlei Nachteile bei der Versorgungsqualität zu befürchten - dieser gesetzliche Schutz hat sich bewährt und wird in der Praxis auch nicht gebrochen.

Viel Erfolg bei Ihrem Gasanbieter-Wechsel !

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