Kündigung des bisherigen Stromanbieters

Beim Wechsel des Stromanbieters ist es mit Ausnahme von wenigen Sonderfällen besser, wenn der neue Stromanbieter beim aktuellen Stromversorger Ihren Stromvertrag kündigt. Dazu wird er mit Vertragsabschluss berechtigt, was allen einen reibungslosen Ablauf des Wechsels garantieren soll und Ihnen zusätzliche Lauferei erspart. Sie brauchen also in den meisten Fälle nicht selber kündigen, sondern nur den Vertrag mit dem neuen Anbieter abschliessen. Haben Sie aber dennoch schon selbständig Ihrem bisherigen Stromanbieter gekündigt, so sollten Sie dies beim Anbieterwechsel angeben. Wenn Sie Strom von Ihrem lokalen Anbieter beziehen und hier einen Grundversorgungstarif oder allgemeinen Tarif haben, so beträgt die Kündigungszeit gesetzlich garantiert zwei Wochen.

Wann sollten Sie selbst kündigen?

Ihren bisherigen Stromvertrag selbst kündigen sollten Sie, wenn Sie wegen einer Preiserhöhung kündigen und Ihr bisheriger Stromanbieter dabei eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung von z.B. nur 14 Tagen einräumt. Da der neue Stromanbieter bis zu 3-4 Wochen für die Kündigung des alten Anbieters brauchen kann, könnte die Kündigung bei Durchführung durch den neuen Anbieter zu spät eintreffen. Kündigen Sie daher bei Preiserhöhung besser selbst und suchen sich dann in aller Ruhe einen neuen Anbieter. In diesem Fall kann es sein, dass Sie zwischenzeitlich wieder durch den lokalen Anbieter im Rahmen einer Ersatzversorgung versorgt werden, bis der Wechsel zum neuen Anbieter durchgeführt ist.

Auch wenn Sie einen Stromvertrag mit langer Laufzeit von 1-2 Jahren haben und die Kündigungsfrist in wenigen Wochen oder Tagen verstreicht, sollten Sie auch dann selbst Ihrem Stromanbieter kündigen. So können Sie sicher stellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert und Sie zu einem neuen Stromanbieter mit günstigeren Strompreisen wechseln können. Auch hier kann es für einige Wochen zu einer Ersatzversorgung kommen, bis der Anbieterwechsel zum neuen Anbieter erfolgt ist.

Auch beim Auszug aus einer Wohnung sollten Sie selbst den Stromanschluss kündigen. 

Den reibungslosen Anbieterwechsel erreichen Sie,  wenn Sie auf dem neuen Stromvertrag mit dem neuen Anbieter deutlich vermerken, dass Sie beim bisherigen Stromanbieter bereits selbst gekündigt haben.

Wie sollten Sie selbst kündigen ?

Die Kündigung eines Stromvertrags sollte schriftlich gemacht werden. In dem Kündigungsschreiben sollten neben Ihrer Adresse und ggf. der Lieferadresse folgende Angaben gemacht sein:

  • Kundennummer / Vertragsnummer
  • Zählernummer des Stromzählers
  • Kündigungszeitpunkt (Kündigung zum "Datum") 
  • ggf. Anlaß der Kündigung z.B. Strompreiserhöhung

Bitten Sie zudem den bisherigen Stromanbieter um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.

Ihre Kündigung kann per Post, aber auch per FAX gesendet werden. Bewahren Sie den FAX-Sendebericht zusammen mit dem Kündigungsschreiben gut auf.

 

Was soll sich in Zukunft ändern ?

In der Zukunft soll nach Plänen der Bundesregierung der Stromanbieter-Wechsel in drei Wochen abgeschlossen sein. Die Kündigungsfristen von Grundversorgungs-Verträgen betragen gesetzlich garantiert zwei Wochen. Auch kann zu jedem beliebigen Arbeitstag gekündigt werden, und nicht nur zu Ende des Monats.

Viel Erfolg bei Ihrem Stromanbieter-Wechsel !

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