Wechsel-Fragen beim Gasanbieter Vergleich

Nun gibt es keinen Grund zum Zögern mehr. Seit über 12 Jahren haben schon mehr als 100.000 Kunden unseren Service genutzt und festgestellt, wie einfach und sicher der Wechsel von Stromanbieter und Gasanbieter ist. Der Wechsel spart viel Geld und die Versorgungssicherheit bleibt gegeben. Wie also soll man sich verhalten? Klären Sie die grundlegenden Wechselfragen und lassen Sie sich individuell von uns per kostenloser Hotline beraten:

Ich bin Mieter - kann ich auch wechseln?

Ja! Einzige Vorraussetzung für einen Wechsel ist, dass Sie einen eigenen Stromzähler für Ihre Wohnung oder Ihr Haus haben. Ihr Vermieter darf Ihnen den Stromanbieter oder Gasanbieter nicht vorschreiben, schließlich sind Sie der Vertragspartner des jeweiligen Energieunternehmens. Die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas ist stets gesetzlich garantiert, denn der Netzbetreiber (und dies ist meist der lokale Stromanbieter oder Gasanbieter) ist für die sichere und ununterbrochene Stromversorgung aller Stromkunden zuständig und verpflichtet.

Ist mein jetziger Stromanbieter oder Gasanbieter zu teuer?

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick, wo Ihr derzeitiger Stromanbieter beim bundesweiten Strompreisergleich von Stromtarifen und Gastarifen steht. Viele Verbraucher, die den Anbieter noch nicht gewechselt haben, sind in Stromtarifen und Gastarifen der Grundversorgung oder Allgemeinen Tarifen, hier kann oft besonders viel Geld eingespart werden und die Kündigungszeiten sind mit den gesetzlich garantierten zwei Wochen kurz. Mit unserem Stromvergleich aller Stromtarife und Gastarife erhalten Sie den vollständigen Überblick über alle Anbieter und alle Stromtarife und Gastarife für Ihre Region. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich; zudem erfolgt er unabhängig und beinhaltet alle verfügbaren Stromtarife und Gastarife in Deutschland. Einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch (s. letzte Jahresabrechnung) eingeben und die Tarife vergleichen. 

Wie hoch ist mein Jahresverbrauch?

Detaillierte Angaben zu Ihrem Jahresverbrauch finden Sie auf der Jahresabrechnung Ihres jetzigen Stromanbieters bzw. Gasanbieters. Falls keine Jahresrechnung vorliegt und Sie nicht wissen wie viel Sie verbrauchen, können Sie Ihren Jahresverbrauch beim Strom auch schätzen: Singles ca. 1500 kWh, Paar ca. 2500 kWh, Familie (4 Pers.) ca. 4000 kWh. Ein typischen Jahresverbrauch bei Gas liegt bei ca. 20.000 kWh bzw. ca. 2000 m3 Gas pro Jahr. Weitere Hilfen finden dazu finden Sie in unserem Strompreisvergleich und Gaspreisvergleich

Wie komme ich aus dem bestehenden Vertrag heraus?

Der Vertrag muss ordnungsgemäß gekündigt werden. Bei Verträgen der Grundversorgung bestehen gesetzlich garantierte Kündigungsfristen von zwei Wochen. In der Regel wird dies beim Anbieterwechsel automatisch durch den neuen Stromanbieter durchgeführt, indem der neue Stromanbieter bzw. Gasanbieter beauftragt wird, den bisherigen Vertrag zu kündigen. Dieser erledigt dann meist die Kündigung und alle dazu notwendigen Formalitäten. In der Praxis funktioniert das Verfahren sehr gut und der Wechsel des Anbieters geschieht reibungslos. Möchte man selbst dem bisherigen Stromanbieter oder Gasanbieter kündigen, so sollte dies beim Anbieterwechsel angegeben werden. Wer wegen einer Preisanhebung wechselt, für den gilt der alte Tarif, bis der Wechsel abgeschlossen ist. Bei Preiserhöhungen gibt es Sonderkündigungsrechte, die einen Wechsel von Stromanbieter und Gasanbieter schnell möglich macht. Hier muss jedoch meist innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein, der Wechsel ist kostenfrei.

Müssen beim Wechsel von Stromanbieter und Gasanbieter technische Änderungen im Haus oder in der Wohnung vorgenommen werden?

Nein, der Strom und das Gas kommt auch nach dem Anbieterwechsel vom lokalen Versorger. Der neue Anbieter stellt den von Ihnen verbrauchten Strom bzw. das Gas in das allgemeine Versorgungsnetz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in Ihren Haushalt. Deshalb muss auch der Stromzähler bzw. des Gaszähler nicht gewechselt werden.

Wie lange sollte ich mich an den neuen Anbieter binden?

Da der Strommarkt sehr in Bewegung ist, sollte eine Vertragslaufzeit nicht länger als ein Jahr sein, insbesondere dann, wenn der Tarif für die Laufzeit des Vertrages nicht garantiert wird. Es kann jedoch je nach Marktlage auch sinnvoll sein, sich billige Tarife für Strom und Gas zu sichern, wenn vermutet werden muss, dass Preise für Strom und Gas dauerhaft ansteigen; hier sollten Sie sich jedoch die Zeit für einen erneuten Tarifvergleich vormerken, in der Regel 3-4 Monate vor Vertragsablauf. Achten Sie generell auch auf die Kündigungsfristen von bis zu 3 Monaten. Diese Informationen finden Sie entweder in der Ergebnissliste oder kurch Klicken auf den Tarifnamen in der Ergebnisliste

Kann der Wechsel zum Gasausfall oder Versorgungsausfall führen?

Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger oder Gasversorger verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch Kunden, die nicht mehr Vertragspartner des lokalen Stromanbieters oder Gasanbieters sind. Er kann also den Strom oder das Gas nicht einfach abstellen, weil ein Kunde gekündigt hat, und macht dies auch in der Praxis nicht. Also keine Angst haben, die Versorgungssicherheit bleibt durch den Anbieterwechsel unberührt. 

Gaspakete und Vorkasse

Manche Anbietern bieten "Gaspakete" an: Man erhält eine bestimmte Anzahl an Kilowattstunden pro Jahr zu einem festen Preis. Wer jedes Jahr genau so viele Kilowattstunden im Jahr verbraucht wie im Vorjahr, fährt damit recht günstig. Testen Sie die Kosten auch für abweichende Verbräuche, die Sie relistisch finden, z.B. bei einem Verbrauch von 3000 kWh sollten Sie sich auch das Ergebnis des Gaspreisvergleiches für 2500 kWh und 3500 kWh ansehen. Wenn der neue Gasanbieter dann immer noch gut wegkommt, haben Sie einen geeigneten Anbieter gefunden. Über das Paket hinaus verbrauchte Kilowattstunden werden separat bezahlt und sind dann in der Regel teurer als sonst. Wer weniger verbraucht als angegeben, bekommt jedoch die Differenz nicht erstattet. Wer zu einem solchen Gasanbieter wechseln möchte, sollte seinen Gasverbrauch genau einschätzen können. 

Wie funktioniert der Wechsel?


1. Machen Sie einen individuellen Gaspreisvergleich für Ihren Verbrauch und Ihre Region.
2. Sie haben nun die Möglichkeit direkt den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter einzuleiten, indem Sie auf das Feld "Unterlagen anfordern" klicken. Sie können dann direkt online wechseln oder bekommen von uns die notwendigen Vertragsunterlagen per Post oder e-mail.
3. Machen Sie den Online-Wechel oder unterschreiben Sie den zugesandten Vertrag und schicken ihn kostenlos zurück.
4. Alle weiteren Schritte werden ab nun von Ihrem neuen Anbieter übernommen. Binnen ca. 6-8 Wochen wechseln Sie dann zu Ihrem neuen Anbieter, denn Sie haben in der Regel (falls Grundversorgungstarif) einen Kündigungsfrist von zwei Wochen. 

Die Tarifübersicht liefert mehrere Tarife meines lokalen Anbieters – was bedeutet das?

Sie werden feststellen, dass ihr bisheriger Anbieter oft verschiedene Tarife anbietet. Achten Sie daher genau darauf, welchen Tarif Sie als Kunde zurzeit haben - dies sehen Sie in Ihrer Gasrechnung. Häufig ist Ihr jetziger Tarif nicht der günstigste Gastarif. Hieraus erkennen Sie eindrucksvoll wie Gasunternehmen ihren Gewinn maximieren, denn Sie teilen Ihnen nicht immer automatisch den für Sie günstigsten Tarif zu. 

Was ist beim Umzug zu beachten?

Ca. 2-3 Monate vor Umzug sollten Sie sich einen neuen Anbieter für die neue Wohnung suchen. Bei manchen Gasanbietern ist der Wechsel 2-3 Wochen rückwirkend zum Einzugstermin möglich. Für den Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Gaszählernummer und den Zählerstand. Fragen Sie dazu den Vormieter, den Vermieter, Hausverwalter oder Makler. Wenn Sie nicht rechtzeitig gewechselt haben, kommen Sie zunächst für ein apar Wochen oder wenige Monate in die Grundversorgung oder allgemeine Versorgung des lokalen Anbieters und können entspannt nach dem Einzug wechseln, denn die Kündigungsfrist ist gesetzlich garantiert mit zwei Wochen meist recht kurz. Ihre Versorgung mit Gas ist aber zu jedem Zeitpunkt des Umzugs gesichert.

Welche Abgaben und Steuern sind in den Tarifpreisen enthalten?

Alle Preisangaben für Haushaltskunden sind inklusive sämtlicher Steuern bzw. Abgaben (Mehrwertsteuer, Gassteuer, Abgaben für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)) und Gebühren (Zählermiete, Netznutzungsentgelte, etc.). Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer. Alle Preise sind tagesaktuell. Freieinheiten und Rabatte werden dabei berücksichtigt. Weitere Details finden Sie auf den Anbieter- und Tarifseiten.

Wie lang sollten Vertragslaufzeit und Kündigungszeit beim neuen Anbieter sein?

Wir empfehlen, sich nicht länger als 12 Monate an den neuen Anbieter zu binden. Je kürzer die Vertragsbindung ist, umso flexibler sind Sie als Kunde. Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als drei Monate betragen. Bei Preissteigerungen haben Sie in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen. Weiterhin bieten einige Gasversorger Preisgarantien, die für einen bestimmten Zeitraum eine Stabilität der Preise garantieren, dann kann man sich auch für 1-2 Jahre günstige Gaspreise sichern. 

Wie steht es mit meiner Kündigungsfrist?

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen bei Ihrem lokalen Versorger, insbesondere bei Grundversorgung und allgemeinen Tarifen. Um dies und andere Details zu ihrem jetzigen Tarif zu erfahren, können Sie ebenfalls unseren Tarifrechner nutzen. Hier wird zumeist auch Ihr bisheriger Tarif gelistet und zum Einsparungs-Vergleich genutzt. Klicken Sie auf den Tarifnamen des Gastarifes und Sie erfahren Details zu Ihrem Tarif. Entscheiden Sie sich für einen Wechsel des Gasanbieters, so übernimmt der neue Anbieter alle Formalitäten (Kündigung des bisherigen Anbieters, Anmeldung des neuen Tarifs, etc.). Zumeist sollten Sie nicht selbst kündigen sollten, da dies zu Verwirrungen und sogar Verzögerungen des Wechsels führen kann. Ausnahme ist jedoch die Kündigung wegen Preiserhöhung; hier sollten Sie selbst kündigen und dies beim Wechsel angeben.

Mein neuer Anbieter geht Pleite – werde ich weiter mit Energie versorgt?

Ja, Sie haben in diesem Fall das Recht in die Standardversorgung Ihres lokalen Energieversorgers zurück zu wechseln und bekommen von diesem für einige Wochen oder ein paar Monaten Gas. Diese Grundversorgung hat gesetzlich garantiert nur eine kurze Kündigungsfrist zwei Wochen. Sie sollten schnell wieder einen Gaspreisvergleich machen und sich einen neuen Anbieter aussuchen. Beim Wechsel wäre gut anzugeben, dass Sie sich aktuell in einer sogenannten "Ersatzversorgung" befinden. 

Muss ich beim Wechsel meinem bisherigen Anbieter kündigen?

Nein, dies übernimmt Ihr neuer Anbieter für Sie. Ausnahme ist allerdings, wenn Sie von Ihrem 2-wöchigen Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung Ihres aktuellen Gasanbieters Gebrauch machen. Sobald Sie das Wechsel-Formular evtl. auch online ausgefüllt bzw. unterschrieben zurückgesandt haben, übernimmt Ihr neuer Anbieter alle weiteren Schritte für Sie.

Kostenlose und unverbindliche Service-Nummer für Ihre Fragen sowie individuelle und unabhängige Hilfe beim Anbietervergleich und Anbieterwechsel von Gasanbieter und Gasanbieter:


Service-Nummer: 0 8 0 0 - 8 3 7 4 3 2 9

(Der Hotline-Service ist erreichbar wochentags zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr !)

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